wiederkehrende begutachtung von kraftfahrzeugen gemäß § 57a kfg amt der vorarlberger landesregierung abteilung verkehrsrecht röm
WIEDERKEHRENDE BEGUTACHTUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN gemäß § 57a KFG
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Verkehrsrecht
Römerstraße 15
A- 6900 Bregenz
NAMHAFTMACHUNG EINER GEEIGNETEN PERSON
Vor- und Zuname bzw. Firma:
Anschrift:
PLZ: Ort:
Straße: Nr.:
Telefon: Fax:
E-Mail:
Für die Begutachtungsstelle in
wird Herr/Frau , geboren am , wohnhaft in
PLZ:
Ort:
Straße:
Nr.:
namhaft gemacht.
In der oben genannten Begutachtungsstelle sind bereits nachstehende
Personen gemeldet:
Raum für sonstige Bemerkungen (z.B. Ausscheiden einer geeigneten
Person):
Erforderliche Unterlagen:
Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen – ausnahmslos Kopien!
1. Meister- oder Gesellenprüfungszeugnis (plus Nachweis 2 Jahre
Praxis) bzw. Zeugnis einer Fachschule oder Allgemeinbildenden Höheren
Schule oder Diplom einer Hochschule
2. Bildungspass sowie Arbeitszeugnisse
3. Führerschein
Hinweise:
Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen
Unterlagen angeschlossen sind.
Rückfragen:
Amt der Landesregierung – Verkehrsrecht
Markus Feldkircher
Telefon +43 (0) 5574 / 511 – 21220
E-Mail: [email protected]
Gerade Verbindung 1 Gerade Verbindung 2
Ort, Datum Unterschrift bzw. firmenmäßige Zeichnung