datenschutzhinweise im zusammenhang mit der bearbeitung ihres antrags auf erteilung einer versammlungsrechtlichen erlaubnis: verantwortlic
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrags
auf Erteilung einer versammlungsrechtlichen Erlaubnis:
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist das Landratsamt
Freising, Versammlungsbehörde, Landshuter Str. 31, 85356 Freising,
Tel.: 08161/600-0,
email: [email protected]
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten können Sie unter o.g.
Adresse, per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch
unter 08161/600-260 erreichen.
Ihre Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Erteilung einer
versammlungsrechtlichen Erlaubnis bearbeiten zu können.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 i.V.m. 4 Abs. 1 BayDSG.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns weitergegeben an die
örtliche Polizeidienststelle, die Gemeinde/Stadt und
Straßenverkehrsbehörden sowie weitere öffentliche Stellen gem. Art. 10
und 13 BayVersG, soweit dies sich im weiteren Verfahren ergibt, dass
eine Weiterleitung der personenbezogenen Daten nach den geltenden
Rechtsvorschriften erforderlich und zulässig ist.
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen
Sachbearbeiter.
Zudem können Sie alle Informationen auch beim o.g. behördlichen
Datenschutzbeauftragten erfragen.
Weitere Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres
Antrags auf Erteilung einer versammlungsrechtlichen Erlaubnis:
Ihre Daten werden beim Landratsamt Freising solange gespeichert, wie
dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur
Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das
Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu
erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht
Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie
Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO).
Wenn Sie in die Datenvereinbarung eingewilligt haben oder ein Vertrag
zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe
automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen
gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft
die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür
erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung
ergibt sich aus den Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes.
Das Landratsamt Freising benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf
Erteilung einer versammlungsrechtlichen Erlaubnis bearbeiten zu
können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr
Antrag nicht bearbeitet werden. Falls die erforderlichen Daten nicht
angegeben werden, kann ein Bußgeld verhängt werden, Art. 21 Abs. 1 Nr.
7 BayVersG.
Einwilligungserklärung:
Mit der Unterschrift geben Sie Ihre Einwilligung, dass ihre
personenbezogenen Daten zur Datenverarbeitung und Datennutzung
freigegeben werden.
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Ort, Datum: Unterschrift