einige gebote der zj * verbot von blut: keine medizinische behandlung mit blut, kein blut durch nahrungsaufnahme *

Einige Gebote der ZJ
*
Verbot von Blut: Keine Medizinische Behandlung mit Blut, kein Blut
durch Nahrungsaufnahme
*
Keine Feiertage: Weihnachten, Ostern, Sylvester, Pfingsten etc.
*
Abendmahl des Herrn ist der einzige Feiertage und das wichtigste
Event im Jahr. Findet nur einmal statt. Von Brot und Wein dürfen
nur ausgewählte nehmen. (z.Zt. ca. 11.000 Personen aus 7,4 Mil.
Mitgliedern)
*
Pflicht zu Missionieren/Predigen für jedes Mitglied
*
Kein Sex vor der Ehe, Kein OV/AV, Masturbation etc.
*
Ehescheidung nicht gern gesehen, erneute Heirat verboten, außer
wenn ein Partner außerhalb der Ehe Sex hat.
*
Verbot von Wehrdienst
*
Verbot von eigenen Nachforschungen über biblische/religiöse Dinge
außerhalb der Wachtturm-Publikationen
*
Ehemalige Mitglieder dürfen nicht einmal gegrüßt werden, Kontakt
selbst verboten wenn es sich um Familienmitglieder handelt
*
Pflicht bei allen Zusammenkünften zu erscheinen
*
Frauen dürfen Hosen nur in der Freizeit tragen, ansonsten
Röcke/Kleider. Keine Miniröcke, hautenge Kleidung, kein Ausschnitt
*
Männer müssen Anzüge tragen, Bärte sind verboten (außer das
kulturelle Umfeld sieht das als normal an, z.B in Bayern), Haare
färben verboten
*
Kein Besuch von Discotheken
*
Rauchen ist verboten. Missachtung führt zu Rauswurf
*
Heirat nur unter Mitgliedern
*
Der Mann ist das Haupt der Familie
*
Nur Männer dürfen ein religiöses Amt ausführen
*
Musik und Unterhaltung werden stark eingeschränkt (keine
Rockmusik, Rap, Hip-Hop etc.)
*
Poster etc. von Stars o.ä. sind verboten. Gelten als Götzendienst.
Ebenso Landesflaggen oder andere Symbole
*
Gemeinnützige Arbeit ist verboten, wenn der Initiator etwas mit
anderen Religionen zu tun hat
*
Verbot wählen zu gehen. Absolute Enthaltung aus der Politik.
Selbst Volksabstimmungen sind nicht erlaubt.
*
"Spiritismus" jeglicher Art ist verboten: Wahrsagerei, Horoskope
etc., Filme/Bücher bei denen es um Magie oder Fabelwesen geht.
Und noch so einige Dinge mehr
7. Das Geschlechterverhältnis
Grundsätzlich haben Frauen in der Gemeinschaft der ZJ eine
untergeordnete Funktion, was sich schon in der Familie zeigt und im
Gemeindeleben fortsetzt. Darunter ist zu verstehen, dass lediglich der
Mann das Recht hat, wichtige Entscheidungen zu fällen, weil Gott ihm
die Leitung der Familie übertragen hat. Im Epheser-Brief 5, 23 wird es
so ausgedrückt, dass „... der Mann das Haupt seiner Frau ist, wie der
Christus auch das Haupt der Versammlung ist, ...“.
Stellungnahme:
Da dieser Punkt den heutigen Ansätzen der Emanzipation doch sehr stark
widerspricht, sprach ich Herrn L. diesbezüglich an und fragte nach, ob
die weiblichen ZJ sich mit dieser Regelung abfinden können. Er
zitierte mir hierauf die Worte einer verheirateten Schwester, die zu
diesem Thema sagte: „Der Kapitän bestimmt auch nicht über den Kopf
seiner Steuermänner hinweg, sondern sie setzen sich zusammen und
besprechen sich, aber der Kapitän entscheidet letztlich, wobei er die
Gedanken der Steuermänner berücksichtigt.“ Demnach sehen die weibliche
ZJ diese Regelung nicht so negativ an, was wohl auch daran liegt, dass
diese Regelung im Laufe der Jahre sozusagen entschärft wurde.
Die Tatsache, dass Frauen innerhalb der Hierarchie der ZJ nur in den
Zweigbüros und Versammlungen zu finden sind, ist nicht allzu
außergewöhnlich, wenn man bedenkt, dass bis vor wenigen Jahren Frauen
in Deutschland auch keine Führungspositionen erlangen konnten. Im
Vergleich der Bräuche der ZJ mit denen in moslemischen Gesellschaften
ist die Unterdrückung der Frau bei den ZJ nur sehr schwach ausgeprägt,
im Vergleich mit heutigen deutschen Maßstäben allerdings sehr stark.
8. Die Ehe
Innerhalb der Lehre der ZJ wird die Polygamie abgelehnt und somit der
Ehe eine besondere Bedeutung zugemessen (Matthäus 19, 5: und sprach:
„Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird
fest zu seiner Frau halten, und die zwei werden ein Fleisch sein,
...). Es wird generell nicht gerne gesehen, wenn sich ein Zeuge
Jehovas für eine Ehe mit einem Andersgläubigen entschließt, es sei
denn, dass diese Person bereit ist, sich in Kürze von den ZJ taufen zu
lassen.
Es ist das Ziel der Gemeinde, die unverheirateten Gläubigen
zusammenzuführen, damit erst gar nicht die Idee zur Mischehe aufkommt.
Es werden nur sehr wenige Ehen innerhalb der Gemeinschaft geschieden,
da schon in der Bibel verankert ist, dass die Auflösung einer Ehe
nicht mit dem Willen Jehovas vereinbar ist (Maleachi 2, 16: Denn er
hat die Ehescheidung gehasst, hat Jehova, der Gott Israels gesprochen;
...). Als einziger zulässiger Grund für diesen Schritt wird der
Ehebruch angesehen; nur ein betrogener Ehepartner hat nach der
Scheidung die Möglichkeit zu einer Wiederverheiratung. Wer jedoch
gegen das 6. Gebot verstößt, wird aus der Gemeinschaft ausgestoßen.
Das Brautpaar wird zuerst standesamtlich und anschließend im
Königreichsaal getraut. Bei Mischehen ist es Aufgabe des
Ältestenrates, zu entscheiden, ob im Königreichsaal gefeiert werden
darf oder nicht.
Stellungnahme:
Als ich Herrn L. zu diesem Thema befragte, erklärte er mir, dass
Ehescheidung unter den ZJ nur sehr selten vorkommt. Eine Sozialstudie
soll 1994 ergeben haben, dass nur 4,9 % der ZJ geschieden sind oder
getrennt leben. Diese Zahl beinhaltet auch die ZJ, die bereits vor
ihrem Eintritt in die Gemeinschaft geschieden waren oder getrennt
lebten. Begeht ein Ehepartner Ehebruch, so ist eine Scheidung
rechtmäßig möglich und zusätzlich wird der schuldige Partner aus der
Gemeinschaft verstoßen.
Ein Bericht kursiert unter der übrigen Bevölkerung, dass der ehemalige
ZJ-Präsident Charles Taze Russell geschieden wurde und zwar aus dem
Grund, dass er Ehebruch beging. Im Buch der Wachtturmgesellschaft
„Jehovas Zeugen - Verkündiger des Königreiches Gottes“ auf Seite 645 -
647 wird dieses widerrufen und zwar wird erklärt, dass Russells Frau
Maria Frances Russell, geborene Ackley diese Behauptung aufstellte,
als nach dem Scheitern der Ehe nicht alle Forderungen ihrerseits
erfüllt wurden. Vor dem Scheidungsgericht beantwortete sie die Frage,
ob ihr Mann sich des Ehebruchs schuldig gemacht habe, mit „Nein!“
9. Die Einstellung zur Sexualität
Die Sexualität an sich ist in der Gemeinschaft der ZJ ein heikles
Thema, das sehr konservativ behandelt wird. Vor- und außerehelicher
Geschlechtsverkehr ist verboten und gilt als Sünde, sowie auch die
Ausübung der Sexualität zur reinen Lustbefriedigung. Der
Geschlechtsakt ist lediglich der Fortpflanzung vorbehalten. Diese
Einstellungen werden auch den Kindern schon sehr früh weiter
vermittelt, was ein Ausschnitt aus dem „Jugendbuch“ der ZJ deutlich
macht:
Die Sexualität stammt von unserem Schöpfer. Sie ist dafür gedacht,
dass ein Mann zeigen kann, wie sehr er eine Frau liebt und damit sie
gemeinsam Kinder zeugen können. Gott legt aber Regeln in Bezug auf die
Sexualität fest, die besagen, dass ein Mann und eine Frau nur dann
Geschlechtsbeziehungen haben dürfen, wenn sie miteinander verheiratet
sind. Dies deshalb, weil Gott wollte, dass jedes Kind, das auf die
Welt kommt, sowohl einen Vater als auch eine Mutter haben sollte, die
die volle Verantwortung dafür übernehmen würden, es aufzuziehen. Aus
diesem Grund ist es in Gottes Augen verkehrt, wenn Menschen, die nicht
miteinander verheiratet sind, Geschlechtsbeziehungen haben. Für
Verheiratete aber bieten die Geschlechtsbeziehungen eine wundervolle
Möglichkeit, ihre Liebe zueinander zu zeigen. Dabei legt sich der Mann
so eng an seine Frau, so dass sich sein Geschlechtsorgan ganz
natürlich in ihre Geburtswege einfügt. (Nobel: „Falschspieler Gottes“,
Seite 159/160) In den Aufklärungstheorien der Wachtturmgesellschaft
ist das männliche Glied als „Geschlechtsorgan“ und die weibliche
Scheide als „Geburtsweg“ bezeichnet.
Die ZJ vertreten außerdem eine äußerst ablehnende Einstellung
gegenüber der Homosexualität. Die Herleitung dieser Haltung ist im 1.
Korintherbrief 6, 9-11 nachzulesen: Was? Wisst ihr nicht, dass
Ungerechte das Königreich Gottes nicht erben werden? Lasst euch nicht
irreführen. Weder Hurer, ..., noch Männer, die für unnatürliche Zwecke
gehalten werden, noch Männer, die bei männlichen Personen liegen.
Kommt es zu einer ungewollten Schwangerschaft, so ist es den
Mitgliedern der Gemeinschaft untersagt, eine Abtreibung durchführen zu
lassen. Das Leben an sich, wozu auch das ungeborene Leben zählt, ist
ein Geschenk Gottes und darf nach dem 5. Gebot („Du sollst nicht
töten!“) nicht von Menschen beendet werden.
Stellungnahme:
Die Einstellung der ZJ zur Sexualität ist sehr altmodisch.
Sexualverkehr vor der Ehe ist verboten, auch ein Paar, das in naher
Zukunft heiraten möchte, darf noch keinen Geschlechtsverkehr haben, da
dieses sonst zur Hurerei gezählt würde. Als ich Herrn L. auf anderen
Austausch von Zärtlichkeiten ansprach, so antwortete er, dass es eine
Gewissensangelegenheit sei, wie weit ein Paar mit seinen
Zuneigungsbekundungen geht.
Aus den Berichten Herrn L.s ist außerdem zu entnehmen, dass Verhütung
zwar grundlegend erlaubt ist, allerdings die Spirale als Mittel für
die Empfängnisverhütung abgelehnt wird. Das wird damit erklärt, dass
das Leben mit der Zeugung beginnt und die Spirale nur verhindert, dass
ein befruchtetes Ei sich einnistet. Diesen Vorgang setzen die ZJ einer
Abtreibung gleich und erklären, dass ein solches Vorgehen für einen
Christen ungeeignet sei.
Hierüber kommen wir automatisch zum Thema Abtreibung, welches die ZJ
ebenfalls streng ablehnen. Nach dem 5. Gebot ist das Töten verboten
und hierzu zählen die ZJ auch das ungeborene Leben. Ein
schwerstbehindertes Kind und auch ein Kind, das durch eine
Vergewaltigung gezeugt wurde, müssen somit ausgetragen werden. Eine
Schwangerschaftsunterbrechung aus medizinischer Indikation ist in
einigen Fällen legal, allerdings fällt es den betroffenen Frauen
sicher nicht leicht, in einem solchen Fall gegen die Bibel zu
entscheiden. Bedenkt man, dass die ZJ sich lieber für den Tod
entscheiden, als eine Blutkonserve zu akzeptieren, so kann man sich
auch hier vorstellen, dass einige Frauen lieber selbst sterben, als
das ungeborene Leben zu töten, auch weil sie dann Angst haben,
aufgrund dieser Sünde aus dem Paradies nach Harmagedon ausgeschlossen
zu werden.
Ein weiterer Aspekt, der zum Thema Sexualität zählt, ist der der
gleichgeschlechtlichen Liebe. Diese wird im 1. Korintherbrief stark
verurteilt und auch die ZJ tun dieses weiterhin. Herr L. sagte hierzu:
„Homosexuelle Praktiken dürfen unter Christen nicht geduldet werden.“
In unserer heutigen Zeit, in der sich fast alle Menschen um mehr
Toleranz bemühen, ist diese Einstellung schwer zu verstehen. Man fragt
sich, warum die ZJ einige Regeln im Laufe der Zeit entschärfen, andere
wiederum nicht.
10. Die Kindererziehung
Kinder werden schon vom Babyalter an zu den Versammlungen und
Sitzungen mitgenommen. Sie müssen sich von klein auf an die
bestehenden Regeln der Gemeinschaft halten, was auch den Ausschluss
von vielen Schulaktivitäten zur Folge hat. Dieses führt meistens zu
einer Außenseiterrolle der Kinder, die dadurch fast nur Kontakt zu
Kindern aus dem Glaubensverband haben. Gleichzeitig wird die religiöse
Prägung durch regelmäßige fast täglich stattfindende Studien und
Versammlungen noch verstärkt. Durch die stark eingeschränkte
Medienwelt, in der die Kinder aufwachsen, wird ihnen die Möglichkeit
genommen, ein breitgefächertes Allgemeinwissen und eine weltoffene
Einstellung zu erlangen.
Stellungnahme:
Ich kann es nicht nachvollziehen, dass Eltern ihren Kindern das Recht
auf freie Entfaltungsmöglichkeit nehmen. Eigentlich liegt es doch im
Interesse aller Eltern, die spezifischen Fähigkeiten der Kinder zu
fördern. Gleichzeitig ist es erforderlich, Kindern vielfältige
Anregungen zu geben, damit sie sich selbst und ihre Eigenschaften
kennen lernen können. Jedoch wird den Kindern der Zeugen Jehovas die
freie Entwicklung nicht ermöglicht, da von Geburt an das gesamte Leben
auf die Lehre Jehovas ausgerichtet wird, was teilweise eine
regelrechte Isolation zur Folge haben kann, da die Regeln und Gesetze
der Sekte sich in jeder Beziehung einschränkend erweisen. Die
Heranwachsenden müssen, allein um die Bibelunterweisungen
durchzuführen, öfter im Haus und im Familienkreis bleiben.
Gleichzeitig schmälern die vielfältigen Gottesdienste, Versammlungen
und Bekehrungsgänge die Freizeit der Kinder, die also kaum noch die
Möglichkeit haben, den Kontakt zu Gleichaltrigen zu suchen.
Andererseits wird der Kontakt der Kinder zu Mitschülern oder Nachbarn,
die nicht den Zeugen angehören, durch die Eltern kontrolliert.
Gleichzeitig dürfen die Kinder an Festen, die Gleichaltrige feiern,
nicht teilnehmen. Selbst bei der Wahl des Klassensprechers darf ein
Zeuge Jehovas sich nicht beteiligen. Es wird ganz deutlich, dass die
Kinder in die Außenseiterrolle hineingedrückt werden, so dass ihnen
letztlich nur noch die Sektenmitglieder als Ansprechpartner bleiben.
Meiner Meinung nach haben diese Kinder nicht mehr die Freiheit über
ihre individuelle Lebensführung zu entscheiden, da sie überhaupt nicht
die Möglichkeit haben, das vielfältige Leben in all seinen Facetten
kennen zu lernen.
Claudia Winzen, 04.01.2012

  • COVER SHEET SUBMISSION TO THE REVIEW
  • ETIQUETADO DE RESIDUOS PELIGROSOS (NORMATIVA CLP) EL 1 DE
  • REPORT ON APPLICANT FOR SENIOR PROMOTED POST PLEASE USE
  • 01 CALLER YOU ARE JOAN HARRIS FROM THE COMPANY
  • LEGISLACIÓN DE CASTILLA Y LEON NORMATIVA SOBRE MEDIO AMBIENTE
  • PRACTICAL 25 DISEASE DATA MODELLING IN THE STANDARD MULTILEVEL
  • “ XXXVII GRIC SIRG GRIC INF 4 REV
  • FORMULARIO DE INSCRIPCIÓN AL XIV CONGRESO DE MEDICINA Y
  • COMUNICATO STAMPA 21 GENNAIO 2011 CONTRO LA DROGA LA
  • UNEPPOPSPOPRC84 UNITED NATIONS SC UNEPPOPSPOPRC84 STOCKHOLM CONVENTION ON PERSISTENT
  • WORKING TOGETHER TO RAISE ECONOMIC GROWTH IN THE BROADER
  • АНАЛІТИЧНА ХІМІЯ 1 AN EXCESS OF CONCENTRATED AMMONIUM HYDROXIDE
  • 2 NAME VORNAME ORT DEN DATUM AMTSBEZEICHNUNG AN DIE
  • BEHANDLINGSPLAN BASIC CARE FÖR NORMAL OCH BLANDHUD RENGÖRINGSSKUM
  • 1000 BOOKS BEFORE SCHOOL – FREQUENTLY ASKED QUESTIONS HOW
  • Ðïࡱáþÿ ¬®þÿÿÿª«¥áq` пçêbjbjqpqp 5èê£õÿÿÿÿÿÿ¤bbbrx94ðððä8ldä¡d ¼¼(äää÷ ÷ ÷ Ddddddd­ehh¾fdðw+ó
  • AFR 440052014 UNDER EMBARGO UNTIL MAY 13TH STOP TORTURE
  • INFORME DE SEGUIMIENTO ANUAL PROYECTOS DE INVESTIGACIÓN CÁTEDRA USPCEUMUTUA
  • DEFINING PROJECT RESULTS A GUIDE FOR APPLICANTS PROJECT RESULTS
  • KÉRELEM A RENDSZERES SZOCIÁLIS SEGÉLY MEGÁLLAPÍTÁSÁRA I SZEMÉLYI ADATOK
  • BIBLIOGRAFIA I SEMESTR 1 W STANKIEWICZ – ZADANIA Z
  • INDIZACIÓN LOS RESÚMENES DE LOS TRABAJOS PUBLICADOS EN ANSIEDAD
  • JAMES BOND A MAJOR ZEMAN IDEOLOGIZUJÍCÍ VZORCE VYPRÁVĚNÍ JAMES
  • MINISTÉRIO DA JUSTIÇA MJ DEPARTAMENTO DE POLÍCIA FEDERAL
  • MYELOPROLIFERATIVE DISORDERS THEY DESCRIBE THE INTERRELATIONSHIP EXIST BETWEEN ACUTE
  • ALFA ATEST DOO WWWALFAATESTHR ZAŠTITA NA RADU ZAŠTITA
  • JAUNIMO PILIGRIMINIS ŽYGIS DVIRAČIAIS PER VYSKUPIJĄ Į VILKAVIŠKIO VYSKUPIJOS
  • WEBINARIUM ETWINNING WSPIERANIE MOWY I JĘZYKA W GRUPIE
  • ATTN GERALDINE TRAVERS SOLID WASTE PROGRAM DEP 17 STATE
  • BIBLIOGRAPHY 1 PRESENTATION MDGY COLOGNE 1517 APRIL HTTPWWWRESURSETINERETRO 2