information für die betriebsanlagengenehmigung was ist eine gewerbliche betriebsanlage? unter einer gewerblichen betriebsanlage ist jede
INFORMATION FÜR DIE BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG
Was ist eine gewerbliche Betriebsanlage?
Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene
Einrichtung zu verstehen, die der Entfaltung einer gewerblichen
Tätigkeit zu dienen bestimmt ist. Mit dieser Definition stellt der
Gesetzgeber klar, dass es bei der Betriebsanlage darauf ankommt, dass
diese dazu bestimmt ist, regelmäßig der Entfaltung einer gewerblichen
Tätigkeit zu dienen und nicht nur vorübergehend, wie dies etwa bei
einer Baustelle der Fall ist.
Typische Beispiele für eine Betriebsanlage sind etwa eine Werkstätte
oder ein Verkaufslokal, ein Gasthaus, Hotel, eine Garage, aber auch
ein Abstellplatz.
Wann ist eine Betriebsanlage gewerberechtlich genehmigungspflichtig?
Betriebsanlagen bedürfen nur dann keiner Genehmigung, wenn von ihnen
keine nachteiligen Auswirkungen ausgehen können, wie zB reine
Bürobetriebe oder freigestellte Anlagen, wie
Ergasflächenversorgungsleitungen, Fernwärmeleitungs-netze. Im
Regelfall ist eine Betriebsanlage jedoch genehmigungspflichtig.
Darüber hinaus können noch andere Bewilligungen erforderlich sein zB
nach Baurecht oder Wasserrecht.
Wann muss um eine Betriebsanlagengenehmigung angesucht werden?
Die Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsanlage muss bereits vor
Baubeginn vorliegen, dh der Baubeginn darf erst erfolgen, wenn ein
rechtskräftiger Genehmigungsbescheid vorliegt.
Folgende Unterlagen sind einzubringen:
- ein formloses Gesuch um Genehmigung der Betriebsanlage
- eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der
Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen (4-fach)
- die erforderlichen Pläne und Skizzen (4-fach)
- eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle
und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und
Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept) (4-fach)
- (gilt nur für sogenannte „gefahrengeneigte Anlagen”) die
Sicherheitsanalyse und der Maßnahmenplan (jeweils 4-fach)
- Unterlagen für die Beurteilung des Projektes und der zu erwartenden
Emissionen (Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterungen, Abwässer)
(1-fach)
- Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und
der Eigentümer aller an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden
Grundstücke (1-fach)