schülervertrag dagmar günther, dipl.-musiklehrerin für instrumental- und gesangspädagogik yorckstrasse 1 65195 wiesbaden tel.:

SCHÜLERVERTRAG
Dagmar Günther, Dipl.-Musiklehrerin für Instrumental- und
Gesangspädagogik
Yorckstrasse 1
65195 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 7102427 Handy: 0176 / 23643774
E-mail: [email protected]
Kto: Nassauische Sparkasse , KN: 110 269 156 , BLZ: 510 500 15
Steuernummer: 040 823 33848
Anmeldung
Name:
Geburtsdatum:
Gesetzlicher Vertreter:
Telefon: Mobiltelefon:
Adresse:
E-mail:
Unterrichtsform: Einzelunterricht
Unterrichtsfach: Gesang
Klavier
Unterrichtsbeginn:
Unterrichtsdauer: 30 Min. 45 Min. 60 Min.
Honorar pro Monat:
Ort, Datum, Unterschrift
UNTERRICHTSBEDINGUNGEN
1.
Durch die Unterschrift des volljährigen Schülers /
Erziehungsberechtigten wird die umseitige Anmeldung zum
verbindlichen Unterrichtsvertrag.
2.
Der Unterricht findet in dem privaten Raum der Lehrkraft,
Yorckstrasse 1, 65195 Wiesbaden, statt.
3.
Die Unterrichtsgebühren werden als Jahreshonorar berechnet und in
12 Monatsraten aufgeteilt. Der Preis für eine Unterrichtseinheit
errechnet sich aus der Jahressumme geteilt durch 36
(durchschnittliche Anzahl der Unterrichtstermine).
Die monatlichen Beiträge sind jeweils zum 03. eines laufenden Monats
im Voraus fällig und auf das oben genannte Konto zu überweisen.
Sollten sich Zahlungsrückstände über einen Monat oder mehr erstrecken,
so kann der Unterricht fristlos eingestellt werde, wobei die
Unterrichtsgebühren bis zum nächsten Kündigungstermin zu entrichten
sind.
Die Erhöhung des Honorars ist jeweils zu Beginn des offiziellen
Schuljahres möglich und hat nach den Grundsätzen der Billigkeit zu
erfolgen. Sie muss mindestens acht Wochen vorher dem Vertragspartner
schriftlich mitgeteilt werden.
Um die Einrichtung eines Dauerauftrages für das Unterrichtshonorar
wird gebeten.
4.
Die ersten Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Der Preis
für die Probezeit beträgt einen Monatsbeitrag. Will ein
Vertragspartner das Unterrichtsverhältnis nach der Probezeit nicht
fortsetzen, genügt eine entsprechende Mitteilung in der dritten
Unterrichtsstunde der Probezeit. Dieser Vertrag kann danach
halbjährlich jeweils zum 28. Februar und zum 31. August von beiden
Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Die
Kündigung muss schriftlich erfolgen.
5.
Das Unterrichtsjahr ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des
Schuljahres und dem Ende der Sommerferien an den
allgemeinbildenden Schulen, entsprechend den amtlichen Regelungen
im Bundesland Hessen. Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen
Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen
entsprechend den amtlichen Regelungen in Hessen, inklusive
Rosenmontag und Faschingsdienstag. Pro Unterrichtsjahr sind 36
Unterrichtseinheiten garantiert.
6.
Vom Schüler nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten
können weder nachgeholt noch rückvergütet werden (§ 615 BGB). Bei
längerer nachweisbarer Krankheit des Schülers entfällt das Honorar
nach Ablauf von 2 Wochen für den Rest der Erkrankungszeit, ohne
dass die vorliegenden Vereinbarungen hierdurch berührt werden. Der
Unterricht ist nicht übertragbar.
7.
Unterrichtsstunden, die durch Verhinderung der Lehrkraft ausfallen
und zu einer Unterschreitung der jährlichen Mindeststundenzahl
(36) führen, werden außerhalb des regelmäßigen Unterrichtsplanes
nachgegeben, rückvergütet oder durch eine Ersatzlehrkraft erteilt.
Bei Unterrichtsausfall durch Krankheit des Lehrers gilt: Eine bis max.
zwei Unterrichtseinheiten pro 6 Monaten sind NICHT nachholpflichtig.
8.
Die Vereinbarung begründet ein auf längere Dauer angelegtes
Unterrichts- bzw. Ausbildungsverhältnis. Der Unterricht orientiert
sich an den entsprechenden fachlichen und musikpädagogischen
Entwicklungen. Seitens der Schüler wird regelmäßige Vorbereitung
vorausgesetzt. Hierbei ist den Kindern und Jugendlichen die
Unterstützung der Eltern, gerne auch in Absprache mit der
Lehrkraft, wünschenswert. Um die Kontinuität des Unterrichts zu
gewährleisten, sollte ein Ausfall von Unterrichtsstunden nach
Möglichkeit vermieden werden.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Unterschrift:

  • CEMETERY RULES AND REGULATIONS FOR GROBY VILLAGE CEMETERY FROM
  • LES MAISONS FAMILIALES RURALES À L’ÉTRANGER UN RAYONNEMENT INTERNATIONAL
  • LOS VIRUS LOS VIRUS INFORMÁTICOS SON PROGRAMAS QUE
  • COMPARING BEHAVIORAL HEALTH (12 ARIZONA PRINCIPLES) AND CHILD WELFARE
  • [WSL151] ALTERNATE NAME PERSON OBJECT TYPO CREATED 26JUL19 UPDATED
  • AQOL SCORING ALGORITHM IN SPSS (VERSION 16) STEP BY
  • TARGETII PROJECT STUDY PLACEMENT ARRIVAL CERTIFICATE I
  • SERVICIO DE COORDINACION Y MONITORAJE EN LA PISCINA CUBIERTA
  • ULASAN ILMIAH PELUANG MINYAK MENTAH SAWIT SEBAGAI BAHAN SEDIAAN
  • PL FORMULARZ STANDARDOWY O ZAMAWIAJĄCYM VELKOM WLKM KURCZUK SC
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  • MARÍA PILAR GARCÍA MOROTE MARÍA SOLEDAD RODRÍGUEZ TENDERO VERÓNICA
  • MĚSTSKÝ ÚŘAD NÁCHOD ODBOR DOPRAVY A SILNIČNÍHO HOSPODÁŘSTVÍ NĚMCOVÉ
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  • GROUP 3 PŘÍLOHA Č 8 PROKÁZÁNÍ TECHNICKÝCH KVALIFIKAČNÍCH PŘEDPOKLADŮ
  • PAGE 7 OF 7 RELEASE NOTES FOR THE
  • SEMINÁRNÍ PRÁCE ČESKÉ DĚJINY 19 STOLETÍ NAPOLEON
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