einwilligung der benachbarten grundeigentümer (in 2 exemplaren auszufertigen) der/die unterzeichnende/n, eigentümer der parzelle
Einwilligung der benachbarten Grundeigentümer
(in 2 Exemplaren auszufertigen)
Der/Die Unterzeichnende/n, Eigentümer der Parzelle Nr.
des Grundbuches der Gemeinde Kerzers hat/haben von den Bauplänen zur
Erstellung eines/einer
,
Eigentum von
, in
auf Parzelle Nr.
des Grundbuches der Gemeinde Kerzers, Kenntnis genommen.
Gemäss Art. 140 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) vom 2.
Dezember 2008 können die dem vereinfachten Verfahren unterstellten
Projekte von der öffentlichen Auflage befreit werden; in diesem Fall
benachrichtigt der Gemeinderat die interessierten Nachbarn mit
eingeschriebenem Brief und setzt ihnen eine Frist von 14 Tagen zur
Stellungnahme.
Auf die Benachrichtigung der entsprechenden Grundeigentümer kann
verzichtet werden, falls der Gesuchsteller/Projektverfasser das
vorliegende Formular in zweifacher Ausführung einreicht. Sofern das
Formular nicht von allen Grundeigentümern, welche angrenzend an das
Baugrundstück eine Parzelle besitzen, unterschrieben ist, wird auf die
Benachrichtigung durch den Gemeinderat verzichtet und das Gesuch
öffentlich aufgelegt.
, den
Für Parzelle Nr.:
Unterschrift des Grundeigentümers
*Für Parzelle Nr.:
Unterschrift des Grundeigentümers
*Für Parzelle Nr.:
Unterschrift des Grundeigentümers
*Für Parzelle Nr.:
Unterschrift des Grundeigentümers
*Für Parzelle Nr.:
Unterschrift des Grundeigentümers
*Für Parzelle Nr.:
Unterschrift des Grundeigentümers
(* Falls die Abweichung mehrere Eigentümer betrifft)









