freie universität berlin fachbereich erziehungswissenschaft und psychologie grundschulpädagogik informationen zu schulpraktis


Freie Universität Berlin
Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie
Grundschulpädagogik
Informationen zu Schulpraktischen Studien im Arbeitsbereich
Grundschulpädagogik
für Lehrer/innen, Schulleiter/innen und Studierende
Kontakt: über die Sekretariate der
Lernbereiche Deutsch, Mathematik und Sach­unter­richt
des Arbeitsbereiches Grundschulpädagogik
http://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/arbeitsbereiche/grundschulpaed/index.html
Die Neuordnung der Lehrerbildung: Lehramts­bezogene Bachelor- und
Master-Studiengänge
=================================================================
Ein lehramtsbezogenes Studium gliedert sich in eine Bachelorphase und
eine Masterphase. Die dreijährigen lehramtsbezogenen
Bachelor-Studiengänge führen zu einem ersten Abschluss, daran schließt
sich ein ein- oder zweijähriges Master-Studium an.
Zugangsvoraussetzung für lehramtsbezogene Master-Studiengänge ist ein
Bachelorabschluss, der auf diese Master-Studiengänge bezogen ist.
Um in Berlin Grundschullehrerin oder Grundschullehrer zu werden, ist
es notwendig, zunächst ein dreijähriges Bachelorstudium erfolgreich
abzuschließen und anschließend ein einjähriges Masterstudium zu
absolvieren
Nach einem Referendariat gelangt man zum Abschluss als
Grundschullehrer, d.h. zum Amt des Lehrers.
In Berlin wird man dabei Grundschullehrer mit einer Lehrbefähigung für
die Grundschule und mit einer Lehrbefähigung bis Klasse 10 in einem
Fach.
In den lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen sind von
Anfang an neben den fachwissenschaftlichen auch erziehungs-,
sozialwissenschaftliche und fachdidaktische Elemente enthalten. Diesen
Studienelementen sind Praxisphasen in Schulen zugeordnet, die mit den
praktischen Anforderungen des künftigen Berufes vertraut machen.
Schulpraktische Studien
=======================
Im Laufe des Studiums sind insgesamt drei Schulpraktika zu
absolvieren.
• Berufsfelderschließendes Praktikum in der Regel im 1. Studienjahr
(im Bereich Erziehungswissenschaft)
• Unterrichtspraktikum
1.
o im Kernfach Grundschulpädagogik in der Regel im 2. Studienjahr
o in allen anderen Kernfächern in der Regel zu Beginn des 3.
Studien­jahrs
Das berufsfelderschließende Praktikum muss vor den Unterrichtspraktika
erfolgreich abgeschlossen werden.
Näheres findet sich in den Rahmenvereinbarungen zwischen den Berliner
Univer­sitäten über die Durchführung der Schulpraktischen Studien
(siehe Anhang).
Das Modul Schulpraktische Studien der Grundschul­pädagogik im
Überblick
=============================================================
Die Bachelor-Studienordnung vermerkt zum Modul Schulpraktische
Studien:
„Qualifikationsziele:
Die Studierenden analysieren, reflektieren und bewerten Unterricht und
Erziehung in der Praxis theoriegeleitet. Dabei werden die eigenen
didaktischen Fähigkeiten weiter entwickelt. Die Studieren­den planen
und gestalten Lernsituationen in der Grundschule selbständig und
rea­lisieren diese erfolg­reich.
Inhalte:
In einer fachspezifischen Vorbereitungsveranstaltung vor der
Praxisphase werden Fragen für die teil­nehmende Beobachtung und
Erforschung von Unterricht erarbeitet sowie konkrete fach­spezifische
Unterrichtsentwürfe diskutiert, auf ihre praktische Umsetzung hin
reflektiert und mit Bezug auf spezielle Schulbedingungen bzw.
inhaltliche Charakteristika weiter kon­kre­tisiert.
Im Praktikum sind 30 Hospitations- und 12 Unterrichtsstunden mit
eigener Unterrichts­tätig­keit nach­zuweisen. Darin enthalten ist die
Planung und Durchführung von min­destens 6 voll­ständigen
Unter­richtsstunden sowie von weiteren 6 Unterrichtsstunden, die
entsprechend der erforderlichen fach­didaktischen Kompetenzentwicklung
als vollständige Unter­richtsstunden und/oder als ausgewählte
Unterrichtsteile ausgestaltet werden können. [...]
Im Rahmen der Auswertungsveranstaltung fassen die Studierenden die
Erforschung und Reflexion der eigenen Schul- und
Unterrichtserfahrungen und der eigenen unterrichtspraktischen Versuche
zusammen. Die Auswertungsveranstaltung findet entweder parallel zum
Praktikum oder im Anschluss an das Praktikum statt.[...]“1
In allen Lernbereichen beinhalten die Vorbereitungsveranstaltungen
*
eine Reflexion über den Stand der eigenen
Professionalitätsentwicklung. Die Stu­dierenden sollen sich
darüber klarer werden, auf welche Stärken sie sich stützen können
und welche Schwächen sie bearbeiten müssen, welche
Ent­wicklungsaufgaben sie also für die Zeit des Praktikums haben.
*
die Reflexion von berufsspezifischen Ängsten der Studierenden.
*
die Vorbereitung der Unterrichtsbeobachtungen. Die Studierenden
sollen be­fähigt werden, beim Hospitieren „wirklich etwas zu
sehen“, sie sollen die Lehr­prozesse daraufhin hinterfragen, ob
und auf welche Weise sie Lernprozesse ermöglichen bzw. behindern.
*
ein erstes Kennenlernen des Rahmenlehrplans. Hier soll den
Studierenden insbesondere bewusst gemacht werden, wie sie die
Freiheiten des Rahmen­lehrplans erschließen können.
*
Auseinandersetzungen mit Unterrichtsplanungen. Hier haben die
Lernbereiche recht unterschiedliche Schwerpunkte und Formen.
Deshalb werden die Studierenden bei den Unterrichtsbesuchen durch die
DozentIn­nen auch unterschiedliche Formen von
Unterrichtsvorbereitun­gen vorlegen.
Als Modulprüfung ist ein Abschlussbericht vorgesehen.
Er enthält:
*
am Beginn des Begleitseminars die Auseinandersetzung mit der
Frage:
Welche Aufgaben sehe ich für meine Professionalitätsentwicklung
während des Praktikums?
*
eine Darstellung der durchgeführten Hospitationsuntersuchung,
*
ein Hospitationsprotokoll,
*
Dokumentationen zu 2 unterrichteten Stunden, davon eine, in der
die Dozentin/der Dozent hospitiert hat. Am wichtigsten sind hier
eine sinnvolle, ausführliche Vorbereitung des Unterrichts und die
Reflexion des eigenen Tuns.
*
eine Aufstellung der hospitierten bzw. unterrichteten Stunden und
der Teil­nahme am schulischen Alltag,
*
Eine Auseinandersetzung mit der Frage: Welche
Professionalitätsentwicklung habe ich während des Praktikums
ge­leistet? (Bezug zur Anfangsfrage)
Das Deckblatt sollte neben den persönlichen Angaben verzeichnen: Name
und An­schrift der Schule, Telefonnummer, Websiteadresse, Schulform,
Schülerzahl, Klas­senstruktur, eventuelle Schwerpunkte der
Schularbeit.
Bewertungskriterien:
Der Student/ die Studentin
*
hat eigene Aufgaben für seine/ihre Professionalitätsentwicklung
klar formuliert und nutzt sie für die Reflexion des Praktikums;
*
hat für die Hospitationsuntersuchung eine beobachtbare Frage
formuliert, eine der Frage angemessene und für den Leser
nachvollziehbare Dokumentationsform für die Beobachtungen genutzt
und die Ergebnisse in Bezug auf die Frage ausge­wertet;
*
hat für die Planung des eigenen Unterrichts eine Analyse der
schulischen Gegeben­heiten und themenspezifischen
Lernvoraussetzungen dargelegt, klare Ziele für den Unterricht
formuliert und die Planung sinnvoll und für den Leser
nachvollziehbar dargestellt;
*
hat den Unterricht anhand von Kriterien und Unterrichtszielen
reflektiert und alter­native Vorgehensweisen dargestellt und sie
begründet.
Die sprachlichen und formalen Anforderungen an eine wissenschaftliche
Arbeit werden erfüllt.
Z entrum für Lehrerbildung
Allgemeine Informationen zu den Schulpraktischen Studien
Rahmenvereinbarungen zwischen den Berliner Universitäten
S. 6
Anschreiben des Landesschulrats
an die Berliner Schulleiter und Berliner Schulen
S. 9
Zur Organisation der Schulpraktischen Studien
S. 11
Informationen für Lehrende
S. 12
Informationen für Studierende
S. 13
Rahmenvereinbarung zwischen den Berliner Universitäten über die
Durchführung Schulpraktischer Studien in lehramtsbezogenen Bachelor-
und Master-Studiengängen an den Hochschulen des Landes Berlin und an
den Berliner Schulen vom 23. November 2006
1. Geltungsbereich
Die Rahmenvereinbarung über die Durchführung Schulpraktischer Studien
gilt im Rahmen der Kombinations-Bachelor-Studiengänge mit
Lehramtsoption bzw. Lehramtsbezug sowie für den einjährigen bzw.
zweijährigen Lehramtsmaster-Studiengang an der Freien Universität
Berlin, der Humboldt- Universität zu Berlin, der Technischen
Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin.
2. Einordnung der Schulpraktischen Studien in die Bachelor- und
Master-Studiengänge.
2.1. Ziele und Inhalte der Schulpraktischen Studien werden in den
Modulbeschreibungen der Prüfungs- und Studienordnungen der anbietenden
Universitäten dargestellt.
2.2. Die Schulpraktischen Studien gliedern sich in drei Praktika:
1. Berufsfelderschließendes Praktikum (BPR)
bzw. Orientierungspraktikum (OPR)
2. Unterrichtspraktikum im Kern- bzw. ersten Fach (UP1)
3. Unterrichtspraktikum im zweiten Fach (UP2)
2.3. Das erste Praktikum wird im Bachelor-Kombinationsstudiengang
durchgeführt. Es ist Bestandteil des Moduls EWI II oder entsprechender
Module.
2.4. Für Studierende, die das Amt des Lehrers anstreben, folgt das
zweite Praktikum (UP1) in der Regel am Ende des zweiten bzw. zu Beginn
des dritten Studienjahrs des Bachelor-Kombinationsstudiengangs und das
dritte Praktikum (UP2) mit Aufnahme des Lehramtsmaster-Studiengangs.
Eine Ausnahmeregelung gilt für das Unterrichtspraktikum, wenn Kunst
erstes Fach ist.
2.5. Für Studierende im zweijährigen Lehramtsmaster-Studiengang
beginnen die beiden Praktika (UP1 und UP 2) im ersten Studienjahr.
2.6. Die für die Praktika zuständigen Arbeitsbereiche der Hochschulen
entwickeln ein Praktikumsprogramm. In den Praktikumsprogrammen werden
die Ziele des jeweiligen Praktikums und die Aufgaben für die
Studierenden (Art, Umfang, Anforderungen etc.) beschrieben. Die
Praktikumsprogramme bilden auch für die Schulen einen Leitfaden, damit
Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Mentorinnen und Mentoren
erkennen können, welche Ausbildungsanforderungen die Studierenden
seitens der Universität erfüllen sollen. Die Praktikumsprogramme
werden im Internet zugänglich gemacht. Das Praktikumsprogramm soll die
aktuellen curricularen Vorschriften der Berliner Schulen
berücksichtigen.
3. Anforderungen im Unterrichtspraktikum
3.1. Das Modul gliedert sich in:
1. Teil: vorbereitende Lehrveranstaltung Die thematische Vorbereitung
erfolgt in der Regel in Absprache mit den Schulen.
2. Teil: Unterrichtspraktikum Hospitationen, Planung, Durchführung und
Analyse von Unterricht
Das Unterrichtspraktikum beginnt Semesterbegleitend mit Hospitationen.
In dieser Zeit verabredet die Mentorin/der Mentor mit der/dem
Studierenden die Themen-komplexe für die Unterrichtsversuche.
3. Teil: nachbereitende Lehrveranstaltung Reflexion von Unterricht,
Präsentation von Ergebnissen
3.2. In jedem Unterrichtspraktikum sind pro Fach 30 Hospitations- und
12 Unterrichtsstunden mit eigener Unterrichtstätigkeit nachzuweisen.
Planung und Durchführung von mindestens 6 vollständigen
Unterrichtsstunden pro Fach sind sicherzustellen. Weitere 6
Unterrichtsstunden können entsprechend der erforderlichen
fachdidaktischen Kompetenzentwicklung als vollständige
Unterrichtsstunden und/oder als ausgewählte Unterrichtsteile
ausgestaltet werden.
3.3. Eine Benotung der Unterrichtsversuche erfolgt nicht. Einem
Unterrichtsversuch schließt sich ein Auswertungs- und
Beratungsgespräch an.
3.4. Vom Studierenden können unverschuldete Fehlzeiten nach Maßgabe
der schulorganisatorischen Möglichkeiten in Absprache mit der
Dozentin/dem Dozenten und der Schulleiterin/dem Schulleiter auch
Semesterbegleitend nachgeholt werden.
4. Organisation
4.1. Die Verantwortung für die Organisation der Schulpraktischen
Studien liegt bei den Zentren für Lehrerbildung der Hochschulen. Für
Studierende im Fach Evangelische Theologie nimmt das Konsistorium der
Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)
die Aufgaben eines Studienbüros wahr.2
4.2. Eine Praktikumsgruppe im Unterrichtspraktikum umfasst in der
Regel nicht mehr als 12 Studierende je Dozentin/Dozent. Je
Dozentin/Dozent wird von mind. 2 Unterrichtsbesuchen je
Praktikantin/Praktikant ausgegangen. Zu einem Unterrichtsbesuch
gehören: Hospitation und Einsichtnahme in die Vorbereitungsunterlagen
der/des Studierenden, Auswertungs- und Beratungsgespräch, an der die
Mentorin/der Mentor möglichst teilnimmt.
4.3. Die Praktikumsplätze werden durch die Zentren für Lehrerbildung -
möglichst unter Berücksichtigung bestehender Kontakte zwischen
Dozentin/Dozent und Schule - zugewiesen.
4.4. Bei universitätsübergreifenden Studienverläufen vergibt das
Zentrum für Lehrerbildung der Universität den Praktikumsplatz, an der
die/der Studierende das Fach studiert. Ausnahmen werden über
Vereinbarungen oder Nebenhörerschaft geregelt.
4.5. Praktika können an allen staatlichen Schulen, staatlich
genehmigten und staatlich anerkannten Ersatzschulen absolviert werden.
Die Schulen stellen den Hochschulen betreute Praktikumsplätze zur
Verfügung.
4.6. Das durch die Universität erstellte Protokoll über die Belehrung
nach § 35 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S.
1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2005 (BGBl. I S.
2618), ist der Schule bei Antritt eines Praktikums vorzulegen.
5. Schultypen
Die für die Unterrichtspraktika empfohlenen Schultypen orientieren
sich bezogen auf das Fach an dem angestrebten Masterabschluss:
5.1 Bachelor/ Einjähriger Master
Grundschulpädagogik
Grundschule
Sonderpädagogik
Sonderschule, Grundschule, Sekundarstufe I
Alle anderen Fächer
Grundschule, Sekundarstufe I, Oberstufenzentrum
5.2 Zweijähriger Master
Berufliche Fachrichtungen
Berufsschule, Oberstufenzentrum
Sonderpädagogik
Sonderschule, geeignete Berufsschule
Alle anderen Fächer
Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, geeignete Berufsschulen,
Oberstufenzentren
5.3 Die Praktika können auch außerhalb Berlins in Deutschland
durchgeführt werden, sofern sie nach den Vorgaben des
Praktikumsprogramms der jeweiligen Fachdidaktik durchgeführt werden
und die Betreuung durch eine Mentorin/einen Mentor in der Schule
sichergestellt ist.
5.4 Eine vom Pädagogischen Austauschdienst vermittelte
Lehrassistententätigkeit wird angerechnet. Dazu muss eine Absprache
mit der Dozentin/dem Dozenten der Fachdidaktik erfolgen.
5.5 Den Praktikanten sollten nach dem Praktikum in der Schule, in der
sie ein Praktikum durchgeführt haben, für die Dauer des
Master-Studiengangs weiterhin Hospitationen nach vorheriger Absprache
ermöglicht werden.
5.6 Praktika, die unter Gesichtspunkten des Spracherwerbs und des
Gewinns landeskundlicher Kenntnisse und der möglichen Einbindung von
Forschungsvorhaben im Ausland durchgeführt werden, sollen an von der
KMK anerkannten Deutschen Schulen im Ausland absolviert werden. Das
setzt in der Regel einen Vertrag mit der auswärtigen Hochschule
(Didaktiker an der Hochschule und Mentoren in der Schule) voraus.
5.7 Anerkennungen von nicht in Berlin absolvierten Praktika müssen
schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden.
6. Nachweise
Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Praktikums wird
erbracht durch eine von der Leiterin oder dem Leiter der vor- und
nachbereitenden Veranstaltung unterzeichnete Bescheinigung über die
erfolgreiche Teilnahme und eine Bescheinigung über das ordnungsgemäße
Absolvieren des Praktikums, die von der Mentorin/dem Mentor oder der
Schulleiterin/dem Schulleiter bestätigt wird. Kann eine Bescheinigung
nicht erteilt werden, ist dies zu begründen und dem zuständigen
Prüfungsbüro mitzuteilen. Das Prüfungsbüro teilt dem Studierenden die
Entscheidung schriftlich mit und informiert das Praktikumsbüro.


Schulpraktische Studien
=======================
Im Laufe des Kombi-Bachelor-Studiengangs mit Lehramtsoption und der
Lehramtsmasterstudiengänge sind insgesamt drei Schulpraktika zu
absolvieren.
Es gelten die Rahmenvereinbahrungen (s.o.) zwischen den Berliner
Universitäten über die Durchführung der Schulpraktischen Studien in
lehramtsbezogenen Bachelor- und Master-Studiengängen an den
Hochschulen des Landes Berlin und an
den Berliner Schulen vom 23. November 2006.
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung:
Schulpraktika während eines modularisierten lehramtsbezogenen Studiums
Wird der Lehramtsmasterstudiengang 60 LP angestrebt, verteilen sich
die Schulpraktika folgendermaßen:
Im Kombi-Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption:
*
Berufsfelderschließendes Praktikum (LBW – Erziehungswissenschaft
Modul 2)
im 1. Studienjahr
*
Unterrichtspraktikum im Kernfach bzw. der Fachdidaktik des
Kernfachs
*
Kernfach Grundschulpädagogik im 2. Studienjahr
*
alle anderen Fachdidaktiken der Kernfächer
zu Beginn des 3. Studienjahrs
Das Berufsfelderschließende Praktikum muss vor den Unterrichtspraktika
erfolgreich abgeschlossen werden!
Wird der Lehramtsmasterstudiengang 120 LP angestrebt, verteilen sich
die Schulpraktika folgendermaßen:
Im Kombi-Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption:
*
Berufsfelderschließendes Praktikum (LBW – Erziehungswissenschaft
Modul 2)
im 2. Semester des 1. Studienjahrs
Im Lehramtsmasterstudiengang 120 LP:
*
Unterrichtspraktikum in der Fachdidaktik des Faches 1 oder 2
im 1. Semester des 1. Studienjahrs
*
Unterrichtspraktikum in anderen Fachdidaktik des Faches 1 oder 2
im 2. Semester des 1. Studienjahrs
Sie finden weitere Hinweise unter:
http://www.fu-berlin.de/studium/zfl/lehramtsstudium/praktikum.html
Zentrum für Lehrerbildung
Informationen für Lehrende zur organisatorischen Abwicklung der
Schulpraktischen Studien
in Kombi-Bachelor-Studiengängen mit Lehramtsoption und
den Lehramtsmasterstudiengängen 60 LP und 120 LP
ab WiSe 07/08
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im WS 07/08 ergeben sich durch die beginnenden
Lehramtsmasterstudiengänge Änderungen in der organisatorischen
Abwicklung der Schulpraktischen Studien (Berufsfelderschließendes
Praktikum; Unterrichtspraktika).
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Praktika erfolgt durch
die Studierenden nicht mehr im Praktikumsbüro, sondern über das
Campus-Management-System.
Anmeldezeitraum im WS 07/08 für teilnehmerbeschränkte
Lehrveranstaltungen (u.a. Praktika): 01.10. 2007 - 12.10.2007 (12 Uhr).
2. Teilnehmer
Nach Abschluss der Anmeldungen können Sie sich die Teilnehmerliste für
Ihr Seminar/Praktikum aus dem Campus-Management-System ausdrucken. Es
empfiehlt sich, den Ausdruck erst kurz vor Beginn der ersten Sitzung
des Vorbereitungsseminars vorzunehmen.
Sollten angemeldete Studierende nicht oder nicht mehr an Ihrem Seminar
teilnehmen, melden Sie sie bitte im Praktikumsbüro vom
Vorbereitungsseminar und damit von allen anderen Teilen des Praktikums
ab.
Wenn sich Teilnehmer in Ihrem Vorbereitungsseminar befinden, die nicht
auf der Teilnehmerliste stehen, schicken Sie diese Teilnehmer bitte
zur Nachmeldung ins Praktikumsbüro.
3. Schulplatzmeldung
Um Lehrende und Studierende nicht durch bestimmte
Kontingentzuteilungen einzuengen, ist es in Absprache mit den anderen
Hochschulen des Landes Berlin bei der Schulplatzsuche bei dem
gewohnten Verfahren geblieben. Die Lehrenden nutzen bestehende
Kontakte oder lassen die Studierenden selbst eine Schule suchen. In
Problemfällen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Praktikumsbüro auf,
damit nach Rücksprache mit der Senatsschulverwaltung eine Schule
zugewiesen werden kann.
Die Schulplatzmeldung wird von den Studierenden im Internet ausgefüllt
und dem Praktikumsbüro zugemailt. (siehe Schulplatzmeldung).
Für sich, den Lehrenden und die Praktikumsschule druckt der
Studierende je ein Exemplar der Schulplatzmeldung aus.
Das Verfahren wird auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung
erläutert.
4. Schulbesuch
Für die Unterrichtspraktika gilt ab dem WS 07/08 folgende Regelung:
Die Studierenden sollten nach Zusage eines
Unterrichtspraktikumsplatzes bereits vor dem Blockpraktikum
semesterbegleitend in der Vorlesungszeit hospitieren, sofern ihr
Stundenplan das zulässt. In der vorlesungsfreien Zeit erfolgt dann die
Phase des vierwöchigen Praktikums. Zu Beginn des Praktikums wird vom
Studierenden das Gesundheitsprotokoll - im Internet unter
http://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/serviceeinrichtungen/praktikumsbuero/praktikum_lehr/index.html
ausgefüllt und in der Schule abgegeben.
Deshalb sollte als Beginn des Praktikums der Tag der Absprache mit der
Schule eingetragen werden. Den Schlusstag legt der Lehrende unter
Berücksichtigung der vorlesungsfreien Zeit und der Schulferien fest.
5. Abschlussbericht
Nach Abschluss des Praktikums wird die Teilnahmebestätigung (siehe
Downloads) ausgefüllt und der Schulleitung zur Unterschrift vorgelegt.
Die Teilnahmebestätigung wird dem Abschlussbericht beigefügt. Ebenso
der Beurteilungsbogen (siehe Downloads), der von den Lehrenden mit der
Beurteilung und der Note versehen wird. Die Berichte mit den dazu
gehörenden Beurteilungsbögen werden nach dem Eintragen der Noten und
der aktiven und regelmäßigen Teilnahme durch die Lehrenden in das
Campus-Management-System wieder an das Praktikumsbüro zurückgegeben.
Der Abschlussbericht sollte auf einem Heftstreifen oder nur
zusammengeheftet und ohne Anlagen (Folien, Photos etc.) abgegeben
werden.
1. Seite: Beurteilungsbogen
2. Seite: Teilnahmebestätigung
folgende Seiten: Abschlussbericht
10. Oktober 2007
gez.
Dr. Hans Jörg Bettelhäuser
Informationen für Studierende zur organisatorischen Abwicklung der
Schulpraktischen Studien
in Kombi-Bachelor-Studiengängen mit Lehramtsoption und
den Lehramtsmasterstudiengängen 60 LP und 120 LP
ab WiSe 07/08
Sehr geehrte Damen und Herren,
im WS 07/08 ergeben sich durch die beginnenden
Lehramtsmasterstudiengänge Änderungen in der organisatorischen
Abwicklung der Schulpraktischen Studien (Berufsfelderschließendes
Praktikum; Unterrichtspraktika).
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Praktika erfolgt durch
die Studierenden nicht mehr im Praktikumsbüro, sondern über das
Campus-Management-System.
Sollten sie sich nicht über das Campus-Management-System anmelden
können, erfolgt die Anmeldung im Praktikumsbüro KL 24/208.
Anmeldezeitraum im WS 07/08 für teilnehmerbeschränkte
Lehrveranstaltungen (u.a. Praktika): 01.10. 2007 - 12.10.2007 (12 Uhr).
2. Organisatorischer Ablauf
Zu jedem Praktikum gehört eine Vorbereitungsveranstaltung. In den
ersten Sitzungen geben die die Lehrenden die Modalitäten der
Schulplatzsuche bekannt.
Die Lehrenden nutzen oft bestehende Schulkontakte oder sie lassen die
Studierenden selbst eine Schule suchen.
Wenn Sie sich selber eine Schule für ein Praktikum suchen wollen:
*
für ein Berufsfelderschließendes Praktikum sollten Sie möglichst
nach vier bis sechs Sitzungen des Vorbereitungsseminars
*
für ein Unterrichtspraktikum sollten Sie nach drei bis vier Wochen
Kontakt mit einer Schule aufgenommen haben.
Wenn mit einer Schule ein Praktikumsplatz abgesprochen wurde, füllen
Sie das Schulplatzmeldeformular (siehe Downloads) aus. Alle mit *
versehenen Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Bei Unterrichtspraktika ist der Praktikumsbeginn der Tag der Absprache
mit der Schule, da Sie bereits während der Vorlesungszeit
semesterbegleitend hospitieren sollen, sofern es Ihr Stundenplan
zulässt.
Das Schulplatzmeldeformular mailen Sie bitte an das Praktikumsbüro.
Drucken Sie bitte drei Exemplare Ihrer Schulplatzmeldung aus:
1.
Exemplar für die Schule – möglichst schnell abgeben
2.
Exemplar für die/den Lehrende/n der Vorbereitungsveranstaltung
3.
Exemplar für Ihre Unterlagen
Am ersten Tag Ihres Schulbesuchs geben Sie in der Schule bitte
unaufgefordert das Protokoll über die Belehrung nach § 35 des Gesetzes
zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000in der Schule ab. Sie
finden den Vordruck des Protokolls auf der Homepage des Zentrums für
Lehrerbildung unter Schulpraktika – Downloads.
Einen Vordruck über die ordnungsgemäße Teilnahme am Praktikum finden
Sie dort ebenfalls.
Diese Teilnahmebestätigung ist dem Abschlussbericht Ihres Praktikums
beizufügen.
Weitere Informationen (z.B. zur Wahl des Schultyps in den
verschiedenen Praktika) finden Sie in der Rahmenvereinbarung zwischen
den Berliner Universitäten über die Durchführung Schulpraktischer
Studien in lehramtsbezogenen Bachelor- und Master-Studiengängen an den
Hochschulen des Landes Berlin und an den Berliner Schulen vom 23.
November 2006, die Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung
unter Schulpraktika – Downloads finden.
15. 10.2007
gez.
Dr. Hans Jörg Bettelhäuser
1 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Grundschulpädagogik.
Amtsblatt der FU Berlin 58/2006 vom 29.9.2006, Seite 20
2 Für Studierende im Fach Evangelische Theologie nimmt das
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz (EKBO) die Aufgaben eines Studienbüros wahr.
5

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