d epartement schule und sport sonderpädagogik städtische heilpädagogische schule michaelschule florenstrasse 11 8405 winterth
D epartement Schule und Sport
Sonderpädagogik
Städtische Heilpädagogische Schule
Michaelschule
Florenstrasse 11
8405 Winterthur
Telefon 052 235 01 50
E-Mail: [email protected]
www.hps.winterthur.ch
Therapiekonzept
der Städtischen Heilpädagogischen Schule, Michaelschule (HPS)
HPS
Therapiekonzept
Zielsetzungen
1.
Grundlagen
Das Förder- und Therapieangebot der Heilpädagogischen Schule,
Michaelschule umfasst die von der Bildungsdirektion zugelassenen
pädagogisch-therapeutischen und medizinischen Massnahmen. Das Leitbild
der Heilpädagogischen Schule gibt die Ausrichtung vor und ist
Grundlage für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Für
diagnostische Belange besteht eine institutionalisierte Zusammenarbeit
mit dem Schulpsychologischen Dienst und der Schulärztin/dem Schularzt
und dem Hausarzt/der Hausärztin. Die Therapien sind im Schulalltag
integriert.
1.1 Voraussetzungen ganzheitlicher Förderung
Die sorgfältige pädagogische, psychologische und medizinische
Erfassung der Kinder und Jugendlichen ist die Voraussetzung für
therapeutisches Planen und Behandeln. Durch die Therapien und das
Förderangebot wird die Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes und
Jugendlichen zu grösstmöglicher Selbstständigkeit im Alltag und die
Integration in die Gesellschaft unterstützt. Gute Lernbedingungen für
die Schüler und Schülerinnen schaffen wird in Zusammenarbeit mit den
Eltern/ dem Umfeld und einem intensiven interdisziplinären Austausch.
Pädagogische, therapeutische und medizinische Angebote werden in enger
Zusammenarbeit realisiert. Therapeutische Angebote können auf der
Individualebene oder auf Klassen- bzw. Lerngruppenebene ansetzen. Der
individualisierte Einsatz von Therapien und speziellen Förderangeboten
wie Einzelunterricht erfolgt gezielt, kriteriengeleitet und massvoll.
Mit gemeinsam entwickelten Förderplänen und regelmässigen
Standortbestimmungen wird sichergestellt, dass sich pädagogische und
therapeutische Prozesse auf die individuellen Bedürfnisse und
Entwicklungsschritte der Schüler und Schülerinnen ausrichten.
Klassen und Lerngruppen sind innerhalb einer Stufe heterogen
zusammengesetzt. Die Durchlässigkeit der unterschiedlichen Angebote
(Schule, Therapie, spezielle Förderangebote und Hort) sowie klassen-
und stufenübergreifende Projekte ermöglichen es uns zusätzlich,
vielfältige, auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes angepasste
Lernfelder zu gestalten.
1.2.Angebot
1.2.1 Therapien gemäss Volksschulgesetz
Logopädie
Psychomotorik
Psychotherapie (im Einzelfall)
1.2.2 medizinische Therapien
Ergotherapie
Physiotherapie
1.2.3 Förderangebote
Rhythmik
Schulischer Einzelunterricht
Heilpädagogischer Einzelunterricht
Musik/Kunsttherapie
Klassische Massage
Organisation
2.
Abläufe
1.
Anmeldung
Die Lehrpersonen stellen Antrag auf Erteilung der
pädagogisch-therapeutischen Angebote und der Förderangebote an die
Schulleitung. Als Grundlage dazu dient das jährlich stattfindende
Standortgespräch. Der Antrag für jedes Kind wird bis Ende Mai an die
Schulleitung eingereicht. Die Eltern bekommen eine definitive Zusage
vor den Sommerferien. Wo sinnvoll und nötig, sind die Therapeutinnen
für eine vorgängige seriöse Abklärung besorgt. Die Abklärungsberichte
sind in den Schülerdossiers einsehbar. Für die medizinischen
Therapieangebote werden die Verordnungen vor Therapiebeginn bei den
Ärzten eingeholt. Diese überprüfen die Notwendigkeit und Indikation.
Zuständig dafür ist die Therapiestelle Brühlgut. Die Kontaktnahme mit
den Kinderärzten/Hausärzten und die Koordination liegt bei der
Schulärztin.
2.
Zuständigkeit
Für die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den einzelnen
Therapien ist die Schulleitung verantwortlich. Sie entscheidet
aufgrund von Anträgen seitens der Lehrpersonen. Sie wird unterstützt
und fachmännisch beraten durch eine spezifisch zusammengesetzte
unabhängige Begleitgruppe.
3.
Informationsfluss
Lehrpersonen werden von der Schulleitung informiert. Die
Detailabsprache erfolgt gemeinsam zwischen Therapeutinnen und
Lehrpersonen/Hortnerinnen. Eltern erhalten nach den Sommerferien den
Therapieplan für ihr Kind.
3.
Dauer/Erfassung
Im Rahmen des jährlichen schulischen Standortgesprächs werden die
heilpädagogischen Massnahmen besprochen und die Anträge schriftlich
formuliert. Über die Dauer der Therapien entscheidet die Schulleitung
auf Antrag der Lehrpersonen und Therapeutinnen/Förderlehrpersonen.
Therapie- und Förderunterricht wird halbjährlich durch Lehrpersonen
und Therapeutinnen überprüft. Im Einzelfall sind Abbrüche und
Neuanmeldungen jederzeit möglich.
Ein Kind sollte in der Regel nicht mehr als zwei Therapien
gleichzeitig erhalten. Förderangebote wie Rhythmik, heilpädagogischer
und schulischer Einzelunterricht sollen dabei berücksichtigt werden
4.
interdisziplinäre Zusammenarbeit
1.
Therapieteam
Das Therapieteam trifft sich regelmässig zum allgemeinen Austausch.
Wichtige Themen sind dabei die Koordination der Therapien und des
Informationsflusses, das Mitdenken im Bereich Schulentwicklung, das
Ausarbeiten von Schulentwicklungsvorhaben, Stellungnahmen zu und
Ausarbeitung von therapeutischen Anliegen. Insbesondere auch die
Beratung und Unterstützung des Kollegiums und der Schulleitung ist
eine wichtige Aufgabe dieses Teams. Das Therapieteam ist
antragsberechtigt bei der Schulleitung und stellt eine Leitungsperson
in die erweiterte Schulführung. Es setzt sich zusammen aus den
Therapeutinnen (Logopädie, Psychomotorik, Ergotherapie,
Physiotherapie) und den Förderlehrpersonen (Rhythmik,
Einzelunterricht).
2.
Kommunikation/Zusammenarbeit mit anderen
Wir streben eine professionelle, transparente Zusammenarbeit mit allen
Beteiligten an. In regelmässig stattfindenden Elterngesprächen sind
alle beteiligten Fachpersonen in geeigneter Form involviert. Vorgängig
werden Verantwortlichkeiten geklärt (Fallführung, Teilnahme,
Gesprächsführung, Einladungen, Aktennotiz etc.). Die Transparenz und
der Informationsfluss unter allen Beteiligten werden mittels
Aktennotizen und Kurzmitteilungen gegenseitig gewährleistet. Wichtige
Informationen werden direkt an die verantwortlichen
Klassenehrpersonen/Therapie- und Förderlehrpersonen und Hortnerinnen
weitergeleitet.
5.
Förderplanung
1.
Individuelle Förderplanung
Die Klassenlehrperson, die Fachlehrpersonen, die Therapeut/innen sind
verantwortlich für die Ausarbeitung und Überprüfung einer
individuellen Förderplanung. Die Erfassung des Entwicklungsstandes und
der Bedürfnisse der Kinder ermöglichen eine gezielte Förderung. In der
verbindlichen, schriftlich festgehaltenen Förderplanung werden Ziele
in den verschiedenen Entwicklungsbereichen gesetzt.
2.
Schulisches Standortgespräch
Gemäss den kantonalen Bestimmungen (VSG) wird an der Michaelschule das
jährliche Schulische Standortgespräch auf der Grundlage des dafür
vorgesehenen Arbeitsinstruments durchgeführt. Im Austausch mit allen
Beteiligten entwickelt sich ein gemeinsames Verständnis für die
Förderung der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen. Die
schriftlich festgehaltene Förderplanung unterstützt alle Beteiligten
bei der optimalen Förderung. Verantwortlichkeiten sind verbindlich
festgelegt. Schulpsycholog/innen werden eingeladen und nehmen nach
Möglichkeit daran teil.
3.
Schulberichte
Die Schulberichte werden anstelle von Zeugnissen am Ende des
Schuljahres erstellt und den Eltern in der letzten Schulwoche
abgegeben. Inhaltlich lehnt sich der Schulbericht an die zehn
Aktivitätsbereiche des Schulischen Standortgesprächs an. Die
Erfahrungsberichte aus Therapie, Hort, Fachbereichen und Förderstunden
sind Teil des Schulberichts. Die Schulleitung bespricht die
Schulberichte mit den zuständigen Klassenlehrpersonen, bevor sie an
die Erziehungsberechtigten abgegeben werden.
6.
Beratung
Zum Berufsauftrag der Therapeutinnen gehört neben der Hauptaufgabe,
der Arbeit mit dem Kind, auch die Beratungstätigkeit. Als Fachperson
berät sie die Eltern und andere Bezugspersonen und unterstützt die
integrative Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen und
Fachlehrpersonen. Beratungseinheiten gehören zum Berufsauftrag und
werden nicht zusätzlich entschädigt.
7.
Finanzen
Der Umfang des Therapieangebots ist über den städtischen Stellenplan
und den kantonalen Pensenpool definiert. Anschaffungen müssen
budgetiert werden.
8.
Anhang
Antragsformular
Schulisches Standortgespräch
Schulbericht
Feinkonzepte zu den therapeutischen Angeboten
Merkblätter zum Förderangebot
Werdegänge Therapie- und Förderlehrpersonen
Ablaufdiagramm Anmeldung und Durchführung
Anforderungen Therapiepersonal
August 2010








